Ab wann müssen Energieausweise vorgelegt werden:
seit 2002 für alle Neubauten
1.7.2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965
1.1.2009 für alle Wohngebäude ab Baujahr 1966
1.7.2009 für alle Nichtwohngebäude
Der Energieausweis schafft ein einfaches Gütesiegel für
die energetische Qualität von Gebäuden und sorgt so
für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem
Immobilienmarkt. Damit soll er die Nachfrage nach
energetisch optimierten Objekten steigern und
Modernisierungsimpulse geben.
oder auch "Gewerbeausweis", "Energieausweis für
gewerbeimmobilien", "Energieausweis für
Nicht-Wohngebäude", "Energieausweis für
Gewerberaum"
Egal ob Sie sich für
- ein Hotel
- Industrie
- öffentliche Gebäude
- Bürohaus
- Lagerhalle Lagerhaus
- Vereinshaus
- Schule
- Kindergarten
einen Energieausweis austellen lassen, Sie können
immer den verbrauchsbasierten Energieausweis wählen.
Alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden,
KÖNNEN, soweit Verbrauchsdaten verfügbar sind,
in jedem Fall den deutlich günstigeren
Verbrauchsauweis für Nichtwohngebäude aber auch den
bedarfsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.
Kommunen
ENERGIEAUSWEIS für
Nichtwohngebäude
Seit 1. Juli 2009 benötigen
Nichtwohngebäude einen Energieausweis.
Als Nichtwohngebäude gelten im kommunalen
Bereich beispielsweise Landratsämter, Rathäuser,
Kindergärten, Schulen, Universitäten und Krankenhäuser
mit Publikumsverkehr und über 1000 m² Nutzfläche. Das
Dokument muss für die Öffentlichkeit gut sichtbar
ausgehängt werden.
Es besteht freie Wahl zwischen einem
Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis bezieht
ausschließlich die stark vom Nutzerverhalten geprägten
Verbrauchswerte der letzten drei Jahre in die Berechnung
mit ein.
Der Bedarfsausweis beruht auf einer
intensiven Analyse der energetischen Qualität der
einzelnen Gebäudekomponenten wie Heizungsanlage, Wände,
Decken, Dach und Fenster und ist somit deutlich
aussagekräftiger.