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Nichtwohngebäude

Der Energieausweis – schrittweise Einführung

Ab wann müssen Energieausweise vorgelegt werden:

seit 2002 für alle Neubauten
1.7.2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965
1.1.2009 für alle Wohngebäude ab Baujahr 1966
1.7.2009 für alle Nichtwohngebäude
Der Energieausweis schafft ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden und sorgt so für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt. Damit soll er die Nachfrage nach energetisch optimierten Objekten steigern und Modernisierungsimpulse geben.


Energieausweis für Nichtwohngebäude, Gewerbe

oder auch "Gewerbeausweis", "Energieausweis für gewerbeimmobilien", "Energieausweis für Nicht-Wohngebäude", "Energieausweis für Gewerberaum"

Egal ob Sie sich für

  • ein Hotel
  • Industrie
  • öffentliche Gebäude
  • Bürohaus
  • Lagerhalle Lagerhaus
  • Vereinshaus
  • Schule
  • Kindergarten

einen Energieausweis austellen lassen,  Sie können immer den verbrauchsbasierten Energieausweis  wählen.

Alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, KÖNNEN, soweit Verbrauchsdaten verfügbar sind, in jedem Fall den deutlich günstigeren Verbrauchsauweis für Nichtwohngebäude aber auch den bedarfsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.


Kommunen


ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude


Seit 1. Juli 2009 benötigen Nichtwohngebäude einen Energieausweis.


Als Nichtwohngebäude gelten im kommunalen Bereich beispielsweise Landratsämter, Rathäuser, Kindergärten, Schulen, Universitäten und Krankenhäuser mit Publikumsverkehr und über 1000 m² Nutzfläche. Das Dokument muss für die Öffentlichkeit gut sichtbar ausgehängt werden.


Es besteht freie Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis bezieht ausschließlich die stark vom Nutzerverhalten geprägten Verbrauchswerte der letzten drei Jahre in die Berechnung mit ein.


Der Bedarfsausweis beruht auf einer intensiven Analyse der energetischen Qualität der einzelnen Gebäudekomponenten wie Heizungsanlage, Wände, Decken, Dach und Fenster und ist somit deutlich aussagekräftiger.