Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein
Sammelbegriff für die gekoppelte Erzeugung von Strom und
Wärme in einer Anlage. Im Vergleich zu konventionellen
Kraftwerken für die reine Stromerzeugung, in denen die
anfallende Wärme nicht ausgenutzt wird, bietet die KWK
erhebliche Effizienzverbesserungen. Es bestehen diverse
Techniken zur gekoppelten Erzeugung mit diversen
Anwendungsbereichen, die sich u.a. nach Temperatur und
Anlagengröße unterscheiden. Zentralisierte KWK-Anlagen
werden in Verbindung mit Fern- oder Nahwärmenetzen zur
Wärmeversorgung (bspw. von größeren Siedlungsgebieten)
eingesetzt, wohingegen kleinere Mini- oder
Mikro-KWK-Anlagen für einzelne Gebäude geeignet
sind.
Kraft-Wärme-Kopplung ist die
gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in
elektrische Energie und in Nutzwärme in einer
ortsfesten technischen Anlage.
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die
Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz - KWKG) vom 19.3.2002,
zuletzt geänd. durch Gesetz vom 12.7.2012 (BGBl. I S.
1494) ist es Zweck des Gesetzes, im Interesse der
Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung
der Klimaschutzziele der Bundesregierung einen Beitrag
zur Erhöhung der Stromerzeugung aus
Kraft-Wärme- Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland
auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 durch die Förderung
der Modernisierung und des Neubaus von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die
Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle
und die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und
Kältenetzen sowie des Neu- und Ausbaus von Wärme- und
Kältespeichern, in die Wärme oder Kälte aus
KWK-Anlagen eingespeist wird, zu leisten (§
1KWKG).