Kundenberatung
0800 222 000 4*
* kostenfrei
Typ | Name | Title | Size |
---|---|---|---|
BEM_flyer.pdf | 1.95 MB |
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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein
Sammelbegriff für die gekoppelte Erzeugung von Strom und
Wärme in einer Anlage. Im Vergleich zu konventionellen
Kraftwerken für die reine Stromerzeugung, in denen die
anfallende Wärme nicht ausgenutzt wird, bietet die KWK
erhebliche Effizienzverbesserungen. Es bestehen diverse
Techniken zur gekoppelten Erzeugung mit diversen
Anwendungsbereichen, die sich u.a. nach Temperatur und
Anlagengröße unterscheiden. Zentralisierte KWK-Anlagen
werden in Verbindung mit Fern- oder Nahwärmenetzen zur
Wärmeversorgung (bspw. von größeren Siedlungsgebieten)
eingesetzt, wohingegen kleinere Mini- oder
Mikro-KWK-Anlagen für einzelne Gebäude geeignet
sind.
Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz - KWKG) vom 19.3.2002, zuletzt geänd. durch Gesetz vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1494) ist es Zweck des Gesetzes, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 durch die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle und die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen sowie des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist wird, zu leisten (§ 1KWKG).