KfW-Förderung 2013
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen den Austausch alter
Fenster, die Erneuerung der
Heizung, sowie die Verbesserung der
Dämmung von Dach und Fassade. Diese
Arbeiten können sowohl bezuschusst, als mit
zinsgünstigen Krediten unterstützt werden.
Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent, maximal jedoch
5.000Euro,m bezuschusst. Für umfassende Maßnahmen
(KfW-Effizienzhaus 55) stehen Zuschüsse bis 18.750 Euro
zur Verfügung. Auf dem Effeizienthaus-70-Niveau 15.000
Euro (bisher 13.125). Alle Maßnahmen müssen den
Anforderungen der KfW entsprechen, um
gefördert zu werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen
gehören:
- Dämmung von Fassade, Dach, Keller- und
Geschossdecken.
- Wechsel zu energieeffizienten Fenstern und Türen.
- Erneuerung der Heizung.
- Optimierung der bestehenden Heizung.
- Installation einer Lüftungsanlage.
- Bauneben- und Wiederherstellungskosten.
- Leistungen der Beratung, Planung und Baubegleitung.
Neben höheren Zuschüssen gibt es ab dem 01.03.2013 auch
neue Tilgungszuschüsse und ein neues
Kreditprogramm.
Überblick KfW-Förderung 2013 – Zuschüsse und Kredite
Investitionszuschuss:
- Einzelmaßnahmen: Zuschuss von 10%, maximal 5.000
Euro pro Wohneinheit.
- KfW-Effizienzhaus 70: 20% Investitionszuschuss,
maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
- KfW-Effizienzhaus 55: 25% Zuschuss, maximal 18.750.
Tilgungszuschüsse (Kreditvariante) ab
01.03.2013:
- KfW-Effizienzhaus 70: 12,5 % Tilgungszuschuss,
maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit.
- KfW-Effizienzhaus 55: Tilgungszuschuss von 17,5 %,
maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit
Quelle und weitere Informationen:
KfW
Ergänzungskredit für Erneuerung der
Heizung:
Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
mit bis zu 10 Jahren Laufzeit bei gleichbleibendem
Zinssatz. Die Kombination mit dem
BAFA-Marktanreizprogramm ist möglich.
Nutzung ist möglich im Rahmen eines Immobilienkaufs,
Erneuerung der Heizung als Eigentümer einer
Bestandsimmobilie, Bauvorhabens. Der Antrag muss immer im
Vorhinein gestellt werden.
Hier findest du detaillierte
Informationen darüber was und was NICHT
gefördert wird.
Die KfW fördert Hausbatterien
Dennoch hat die Bundesregierung beschlossen, den Einbau
von Batteriespeichern in Privathäusern über die
Förderbank KfW zu unterstützen. Für Anlagen, die nach
dem 1. Januar 2013 installiert wurden, zahlt der Staat
einen Zuschuss von bis zu 660 Euro je Kilowattstunde
installierter Speicherkapazität: außerdem gewährt die
KfW zinsgünstige Kredite für die Installation der
Speicher.
Eine wichtige Einschränkung gilt dabei, die die
Stromnetze entlasten soll: Wer sein Speichersystem vom
Staat fördern lässt, dessen Photovoltaikanlage darf
künftig nur noch maximal 60 Prozent ihrer
Maximalkapazität ins Netz einspeisen. Die restlichen 40
Prozent muss der Anlagenbesitzer selbst verbrauchen oder
in der Batterie speichern; anderenfalls wird die Anlage
abgeregelt. Hierfür muss der Hausbesitzer dafür sorgen,
dass der Netzbetreiber über eine entsprechende Steuerung
auf das Speichersystem zugreifen kann.