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KfW-Förderung

KfW-Förderung 2013


Die Sanierungsmaßnahmen umfassen den Austausch alter Fenster, die Erneuerung der Heizung, sowie die Verbesserung der Dämmung von Dach und Fassade. Diese Arbeiten können sowohl bezuschusst, als mit zinsgünstigen Krediten unterstützt werden.

Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent, maximal jedoch 5.000Euro,m bezuschusst. Für umfassende Maßnahmen (KfW-Effizienzhaus 55) stehen Zuschüsse bis 18.750 Euro zur Verfügung. Auf dem Effeizienthaus-70-Niveau 15.000 Euro (bisher 13.125). Alle Maßnahmen müssen den Anforderungen der KfW entsprechen, um gefördert zu werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Dämmung von Fassade, Dach, Keller- und Geschossdecken.
  • Wechsel zu energieeffizienten Fenstern und Türen.
  • Erneuerung  der Heizung.
  • Optimierung der bestehenden Heizung.
  • Installation einer Lüftungsanlage.
  • Bauneben- und Wiederherstellungskosten.
  • Leistungen der Beratung, Planung und Baubegleitung.

Neben höheren Zuschüssen gibt es ab dem 01.03.2013 auch neue Tilgungszuschüsse und ein neues Kreditprogramm.


Überblick KfW-Förderung 2013 – Zuschüsse und Kredite


Investitionszuschuss:

  • Einzelmaßnahmen: Zuschuss von 10%, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.
  • KfW-Effizienzhaus 70: 20% Investitionszuschuss, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
  • KfW-Effizienzhaus 55: 25% Zuschuss, maximal 18.750.



Tilgungszuschüsse (Kreditvariante) ab 01.03.2013:

  • KfW-Effizienzhaus 70: 12,5 % Tilgungszuschuss, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit.
  • KfW-Effizienzhaus 55: Tilgungszuschuss von 17,5 %, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit

Quelle und weitere Informationen: KfW



Ergänzungskredit für Erneuerung der Heizung:

Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit mit bis zu 10 Jahren Laufzeit bei gleichbleibendem Zinssatz. Die Kombination mit dem BAFA-Marktanreizprogramm ist möglich.

Nutzung ist möglich im Rahmen eines Immobilienkaufs, Erneuerung der Heizung als Eigentümer einer Bestandsimmobilie, Bauvorhabens. Der Antrag muss immer im Vorhinein gestellt werden.

Hier findest du detaillierte Informationen darüber was und was NICHT gefördert wird.



Die KfW fördert Hausbatterien
Dennoch hat die Bundesregierung beschlossen, den Einbau von Batteriespeichern in Privathäusern über die Förderbank KfW zu unterstützen. Für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2013 installiert wurden, zahlt der Staat einen Zuschuss von bis zu 660 Euro je Kilowattstunde installierter Speicherkapazität: außerdem gewährt die KfW zinsgünstige Kredite für die Installation der Speicher.
Eine wichtige Einschränkung gilt dabei, die die Stromnetze entlasten soll: Wer sein Speichersystem vom Staat fördern lässt, dessen Photovoltaikanlage darf künftig nur noch maximal 60 Prozent ihrer Maximalkapazität ins Netz einspeisen. Die restlichen 40 Prozent muss der Anlagenbesitzer selbst verbrauchen oder in der Batterie speichern; anderenfalls wird die Anlage abgeregelt. Hierfür muss der Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Netzbetreiber über eine entsprechende Steuerung auf das Speichersystem zugreifen kann.