KfW-Programm Windenergie


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KfW-Programm Windenergie

Förderziel


Um den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland zu beschleunigen, begleitet die KfW im Auftrag des Bundes die Finanzierung von bis zu 10 Offshore-Projekten in Deutschland.



Was wird gefördert?


Finanziert wird die Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee. Die Anlagen müssen die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich ("EEG") vom 04. August 2011 (BGBl. 2011 Teil I Nummer 42, Seite 1634) erfüllen.

Für die Finanzierung der Investitionskosten stellt die KfW Kredite zu Marktkonditionen zur Verfügung.



Projektfinanzierungen können erfolgen als


  • Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien.
    Voraussetzung ist, dass sich eine oder mehrere Geschäftsbanken zu gleichen Konditionen (pari passu; vergleiche auch Hinweise auf Seite 6) und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW in Form eines gemeinsamen Konsortialkredits an der Finanzierung beteiligen. Des Weiteren muss eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernehmen.
  • Variante B: Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem Kredit und Direktkredit.
    Voraussetzung ist, dass der Betrag des Direktkredits den Betrag des bankdurchgeleiteten Kredits nicht übersteigt.
  • Variante C: Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen zur Absicherung unvorhergesehener Mehrkosten in der Errichtungsphase (" cost overrun facility "). Dieser Kredit kann zusätzlich zu A oder B gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW in Form eines gemeinsamen Konsortialkredites an diesem Kostenüberschreitungsrahmen beteiligen. Die Auszahlung dieses Kredits ist nur bei Auftreten unvorhersehbarer Mehrkosten möglich.

Die Kreditvergabe erfolgt nach dem verschärften Windhundverfahren, das heißt entscheidend sind die Kreditzusagen der jeweiligen Finanzierungskonsortien.