Um den Ausbau der Offshore-Windenergie
in Deutschland zu beschleunigen, begleitet die KfW im
Auftrag des Bundes die Finanzierung von bis zu 10
Offshore-Projekten in Deutschland.
Finanziert wird die Errichtung von
Offshore-Windparks in der deutschen AWZ oder der
12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee. Die Anlagen
müssen die Anforderungen des Gesetzes zur
Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im
Strombereich ("EEG") vom 04. August 2011 (BGBl. 2011
Teil I Nummer 42, Seite 1634) erfüllen.
Für die Finanzierung der
Investitionskosten stellt die KfW Kredite zu
Marktkonditionen zur Verfügung.
Projektfinanzierungen können erfolgen
als
-
Variante A:
Direktkredit im Rahmen von
Bankenkonsortien.
Voraussetzung ist, dass sich eine oder
mehrere Geschäftsbanken zu gleichen
Konditionen (pari passu; vergleiche auch
Hinweise auf Seite 6) und zusammen in
mindestens gleicher Höhe wie die KfW in Form
eines gemeinsamen Konsortialkredits an der
Finanzierung beteiligen. Des Weiteren muss
eine Geschäftsbank die Konsortialführung
übernehmen.
-
Variante B:
Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem
Kredit und Direktkredit.
Voraussetzung ist, dass der Betrag des
Direktkredits den Betrag des
bankdurchgeleiteten Kredits nicht
übersteigt.
-
Variante C:
Direktkredit als
Kostenüberschreitungsrahmen zur
Absicherung unvorhergesehener Mehrkosten in
der Errichtungsphase (" cost overrun facility
"). Dieser Kredit kann zusätzlich zu A oder
B gewährt werden. Voraussetzung ist, dass
sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari
passu und zusammen in mindestens gleicher
Höhe wie die KfW in Form eines gemeinsamen
Konsortialkredites an diesem
Kostenüberschreitungsrahmen beteiligen. Die
Auszahlung dieses Kredits ist nur bei
Auftreten unvorhersehbarer Mehrkosten
möglich.
Die Kreditvergabe erfolgt nach dem
verschärften Windhundverfahren, das heißt
entscheidend sind die Kreditzusagen der jeweiligen
Finanzierungskonsortien.