Aktuell News
Berlin, 06.10.2023
Nachdem die Bundesregierung im Juni 2023 die neue
KfW-Förderung "WEF" verabschiedet hat, treten zum 16.
Oktober 2023 verschiedene Änderungen in Kraft.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert im
Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Bedingungen
für die Förderung „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) zum 16. Oktober 2023. Die
Änderungen sind Teil des Maßnahmenpakets der
Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in
Deutschland.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen wurde von bisher
maximal 60.000 Euro auf 90.000 Euro (bei einem
minderjährigen Kind) angehoben. Für jedes weitere
minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die
Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro. Zudem werden die
von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge
um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Durch die kürzlich beschlossenen Änderungen liegt der
finanzielle Fördervorteil, abhängig von der
Förderstufe und der Anzahl der Kinder, künftig zwischen
170.000 und 270.000 Euro.
Die Förderung wird in zwei Förderstufen
unterteilt:
Um die höhere der beiden Förderstufen zu erreichen und
ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 270.000 Euro zu
erhalten, muss der Neubau die Anforderungen des
Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus oder
Premium erfüllen – bestätigt durch ein
Nachhaltigkeitszertifikat.
In der ersten Förderstufe können bis zu 220.000 Euro
beantragt werden. Dafür wird kein QNG benötigt. Die
Anforderungen an Treibhausgasemissionen des QNG Plus
müssen dennoch erfüllt sein. Das bedeutet, dass der
Neubau in seinem Lebenszyklus nur entsprechend wenig
CO2 ausstoßen darf.
Berlin, 31.03.2023
Nach der politischen Einigung auf eine Novelle
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 31.3.2023 haben das
Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundeswirtschafts-
und Klimaschutzministerium (BMWK) die Länder- und
Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle
gestartet.
Mit dem neuen
Gebäudeenergiegesetz 2024 will die Bundesregierung die
Dekarbonisierung des Wärmebereichs einleiten und
schrittweise umsetzen. Sie hält am Plan fest, dass ab dem
1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens
65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss – egal
ob im Neubau oder im Gebäudebestand. Maßgeblich ist bei
Neubauprojekten der Zeitpunkt, an dem der tatsächliche
Einbau bzw. die Aufstellung der neuen Heizungsanlage
beginnt. Der Zeitpunkt der Beauftragung des Einbaus ist nicht
relevant.
Berlin, 20.02.2023
Das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet ab 1. März
2023 eine neue Förderung, um hierzulande klimafreundliches
Neubauen zu pushen. Das gleichnamige Förderprogramm
“Klimafreundlicher Neubau” (KFN) fokussiere laut dem BMWSB
erstmals auf den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes –
angefangen vom Bau über den Betrieb bis hin zum potenziellen
Rückbau in ferner Zukunft. Entsprechend geförderte Gebäude
würden mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus,
hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen
Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Wärme und
Strom punkten.
Die wichtigsten Fakten zum neuen Förderprogramm
“Klimafreundlicher Neubau” listen wir im Folgenden für euch
auf:
Gefördert
werde der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter
klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude,
die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im
Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines
Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen
würden.
Eine
größere Unterstützung gebe es für Gebäude, die zusätzlich das
Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreichen
würden.
Die
Förderung erfolge über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von
klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren,
Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen könnten Anträge
über ihre Förderbanken stellen.
Das
Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von
Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet.
Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick
genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in
ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe
Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige
Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die
Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung
einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen
Klimaziele.
Zum Programm:
-
Gefördert wird der
Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und
energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische
Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus
unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 /
Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
-
Eine größere
Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
erreichen.
-
Die Förderung erfolgt
über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn-
und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und
Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken
stellen.
-
Darüber hinaus erhalten
Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von
Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
-
Das Förderprogramm
"Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für
effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und
Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
-
Zum 1. Januar 2023 ist
die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
-
Mit der
Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für
eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das
Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40
Nachhaltigkeitsklasse"
der BEG des BMWK weiterläuft.
Berlin, 21.09.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig
zum 21.09.2022 Änderungen bei der BEG-Förderung eingeführt. Bei der
Heizungsoptimierung wurde die Anzahl der förderfähigen Wohneinheiten
begrenzt, für Mehrfamilienhäuser sind die förderfähigen Kosten gedeckelt.
Außerdem wurden die Vorgaben für Rechnungen und Zahlungen konkretisiert. In
Gespräch ist zudem eine Förderung von Eigenleistungen.
Berlin, 14.09.2022
Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen -
es enthält unter anderem steuerliche Verbesserungen für
Photovoltaik-Anlagen und soll so den Ausbau beschleunigen. Steuerliche und
bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
sollen weiter abgebaut werden. Beschlossene Sache ist damit auch die
Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023.
Berlin, 24.08.2022
Das Bundeskabinett hat heute zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide
Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz
(§ 30 EnSiG) und
leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland
weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und
das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente
Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen
Importen so schnell wie möglich zu reduzieren.
Schwerin, 22.08.2022
Für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns Grund genug, Bürgerinnen
und Bürger künftig bei der Errichtung von Balkonkraftwerken zu
unterstützen. Ein entsprechendes Förderprogramm beschloss die
Landesregierung im Rahmen des Energiegipfels in Rostock am 22. August
2022.
Berlin, 12.08.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) hat die
BAFA-Förderkonditionen im BEG EM aktualisiert.
Demnach hat das BMWK die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, „um im Bereich der
Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die
Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern“. Die Anpassungen
beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf folgende
Bereiche:
-
Die Förderung von allen
gasverbrauchenden Anlagen wird aufgehoben
-
Ein erweitertes Austauschprogramm für
fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) wird eingeführt. Der
betrifft alle Gasetagenheizungen sowie weitere Gaswärmeerzeuger, sofern
sie mind. 20 Jahre in Betrieb sind.
-
Ein Wärmepumpen-Bonus von 5 % wird
gewährt, falls als Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser genutzt
wird.
-
Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen
angepasst/gekürzt, „um eine attraktive Förderung für einen breiten
Antragstellerkreis zu erhalten“.
-
Der iSFP-Bonus für den Heizungsbereich
wird abgeschafft.
Berlin, den 07.07.2022
Der Bundestag hat am 7. Juli das „Osterpaket“ zum schnelleren Ausbau
Erneuerbaren Energien beschlossen. Entgegen den Regierungsplänen wird nun
auch die kleine Wasserkraft weiter gefördert und es gibt mehr Flächen für
Solarparks.
Weiterhin werden PV-Dachanlagen mit einer Leistung bis 30 kW künftig
steuerlich zu entlasten bzw. gegeben falls ganz von der Steuerpflicht zu
befreien.
Auch Wasserkraftanlagen unter 500 kW werden damit weiter mit
den EEG-Förderungen unterstützt.
Wichtige Eckpunkte Osterpaket:
-
80 Prozent erneuerbarer Strom bis
2030
-
215 GW PV bis 2030/22 GW
jährlich
-
115 GW Wind an Land bis 2030/10 GW
jährlich
-
30 GW Offshore-Wind bis
2030
-
2 Prozent Windkraftflächen bundesweit
verpflichtend
-
Mehr Flächen für Solarparks (Grünland,
Seitenstreifen)
-
Innovationsausschreibung für Wasserstoff
(400 MW 2023, 2028 1 GW)
-
Kleine Wasserkraft wird weiterhin
gefördert
Stuttgart,
28.06.2022
Das Land Baden-Württemberg weitet die Solarpflicht auf bestehende Gebäude
aus. Ab 1. Januar 2023 müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei
einer grundlegenden Dachsanierung mit einer PV-Anlage versehen werden.
Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten
Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann
auch eine solarthermische Anlage errichtet werden.
Berlin,
07.04.2022
Ab dem
20. April 2022 können bei der KfW wieder Förderanträge für den Neubau von
Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden 40 (EH/EG40) gestellt werden. Und es gibt
ein klares Signal für das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen.
Nach
der Zwangspause seit dem 24. Januar 2022 gibt es einen Neustart bei der
Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung
für effiziente Gebäude (BEG). Ab dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge
bei der KfW für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)
– Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt
werden.
Die
Förderung ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Allerdings
steht bis dahin nur ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur
Verfügung, das nach dem Windhundprinzip vergeben wird.
Berlin, 22.02.2022
Die Bundesregierung hat für die BEG wieder Fördermittel für 2022 zur
Verfügung gestellt.
Der
Antrag muss gestellt werden, bevor man einen Liefer- und Leistungsvertrag oder
einen Kaufvertrag unterschreibt. Planungs- und Beratungsleistungen können
jedoch schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.
Wer
Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und zum Beispiel Handwerksbetriebe
beauftragt hat, kann den Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn eine
dieser beiden Voraussetzungen eingehalten
werden:
Nur möglich bei Kredit: Der
Antragsteller hat vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge ein
Beratungsgespräch mit seinem Finanzierungspartner geführt, das mit einem
KfW-Formular dokumentiert wurde.
Möglich bei Kredit und Zuschuss: Die
Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende
Bedingung, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG
bezieht.
Wer
einen Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen hat kann den
Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn der Kaufvertrag
eine aufschiebende/auflösende
Bedingung enthält,
die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.
Berlin, 18.02.2022
Die
Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren kommt langsam wieder in
Gang. "Es gibt eine Perspektive", sagte Bundeswirtschafts- und
Klimaschutzminister Robert Habeck. Die Sanierungsförderung laufe ab nächster
Woche wieder an, sagte er mit Blick auf die KfW-Förderung
energieeffizientes Sanieren. Bei der Neubauförderung solle
es ab März wieder losgehen. Sie solle aber nur für
die Effizienzhausstufe 40 gelten, mit reduziertem Fördersatz und
gedeckelt auf eine Milliarde Euro bis zum Jahresende.
Berlin, 15.11.2021
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert
künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für
Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für
Dienstfahrzeuge.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht
öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des
Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf
Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum
Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900
Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22
Kilowatt gefördert.
Berlin, 21.09.2021
Die
Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie
und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Maßnahmen für den Sektor
Gebäude beschlossen. Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im
Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert.
Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die 2020 entstandene
Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen.
Der Beschluss
des Kabinetts beinhaltet die Sicherstellung eines Neuzusagevolumens für
Förderanträge in 2021 in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. Euro. Davon wurden
5,8 Mrd. Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24.06.2021 bereitgestellt, um
einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen. Weitere 5,7 Mrd. Euro
sollen noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht
werden. Die Förderanträge können im Rahmen der erfolgreichen
Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestellt
werden.
Berlin, 10.09.2021
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert erneut die
seit rund einem Jahr geltende Bundesförderung „Corona-gerechte
stationäre raumlufttechnische (RLT)
Anlagen“ und stellt hierfür insgesamt gut eine Milliarde Euro bereit.
Um unsere Kinder möglichst gut zu schützen, wird ab heute auch der
Neueinbau von fest verbauten Zu- und Abluftventiltoren in Einrichtungen für
Kinder unter 12 Jahren gefördert.
Berlin, 24.06.2021
Der
Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf
zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz wird
das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin
wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das
Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung
gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent
Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den
jetzigen und künftigen Generationen
verteilt.
Berlin, 10.06.2021
Nichtwohngebäude: Bis 50 Prozent Förderung für energetische
Sanierungen.
Die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt am
1. Juli in Kraft. Nun ist auch eine Zuschussvariante für Büro-,
Gewerbe- und Verwaltungsgebäude möglich.
Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von
Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu
50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Möglich wird dies
durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Sie erhöht die Fördersätze für
Gesamtsanierungen und ist künftig auch als reiner
Investitionszuschuss abrufbar.
Berlin, 12.05.2021
Die Bundesregierung hat ein
Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen
Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies
soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro
geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. So sollen beispielsweise
die Energiestandards für Neubauten gestärkt werden. Die Kosten des
CO2-Preises sollen künftig nicht mehr allein von den Mieterinnen
und Mieter, sondern zur Hälfte von den Vermieterinnen und Mieter getragen
werden. Damit soll die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden,
da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung
entscheiden.
Berlin, 07.05.2021
Am 7. Mai startet das Förderprogramm „Bundesförderung Serielle
Sanierung“. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt damit neue Impulse
für die Energiewende im Gebäudebereich.
Sie ermöglicht es, dass Gebäude mithilfe von vorgefertigten Elementen
schnell saniert werden. Das ist attraktiv für die Immobilienwirtschaft,
für Eigentümer und auch für die Mieter.“
Berlin, 01.04.2021
Bund erweitert Förderprogramm für Raumlufttechnische Anlagen zur
Eindämmung des Corona-Virus.
Mehr Antragsberechtigte, kleinere Räume sowie höhere Anteilfinanzierung
und Anschluss von Nebenräumen – das sind wesentliche Neuerungen des
Förderprogramms für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
stationären raumlufttechnischen Anlagen.
Mit
insgesamt 500 Millionen Euro und mit bis 200.000 Euro pro Anlage fördern
Bundeswirtschafts-ministerium und BAFA die Auf- und Umrüstung von
stationären RLT-Anlagen. Zur schnellen Eindämmung der Corona-Pandemie
müssen bestehende RLT-Anlagen in Gebäuden, in denen sich viele Menschen
aufhalten, auf- und umgerüstet werden. Die novellierte Richtlinie ist somit
ein wichtiger Schritt, um das Licht am Ende des Tunnels zügiger zu erreichen
und die Pandemie weiter zu bekämpfen.
Berlin, 30.03.2021
In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) können kleine und mittlere Unternehmen
(KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie
Unte-rnehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12.
April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von
Ladeinfrastruktur einreichen.
Berlin, 19.01.2021
Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden
Wohngebäuden. Und im Jahr 2011 ausgestellte Energieausweise müssen
dieses Jahr erneuert werden.
So wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den
Energieausweis aufgenommen.
Eschborn, 14.01.2021
Umweltbonus kann nun mit den Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe
Elektromobilität“ (WELMO) sowie dem Förderprogramm:
„Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden.
Berlin, 09.12.2020
Ab Januar 2021 steigen durch den CO2-Preis die Kosten beim Heizen mit
Erdgas und Öl.
Für eine Energieberatung gibt es aktuell 80 Prozent Zuschuss vom Staat.
Je nach Region sind zusätzliche Zuschüsse möglich.
Berlin, 12.10.2020
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur BMVI und die KfW starten zum 24. November 2020 ein
Förderprogramm zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im
nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.
Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer
Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen
Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Berlin, 27.07.2020
Im Rahmen des
Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung erweitert das
Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten
der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Bis Ende 2021 profitieren
Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe
„Klimaschutz durch Radverkehr” und „Kommunale
Klimaschutz-Modellprojekte" von erhöhten Förderquoten. Im gleichen Zug wird
der erforderliche Eigenanteil reduziert. Für die Maßnahmen stellt der Bund
100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Berlin, 31.03.2020
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) möchte es KMU in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte
Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie
wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss
unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen. Der Vorteil für das
beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars
in Vorleistung treten, sondern hat von vornherein nur seinen Eigenanteil zu
zahlen.
Bonn, 23.03.2020
Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum
weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die
Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen
wahrgenommen. Um die Markt-teilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote
und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen
unbürokratischen Maßnahmen entschlossen.
Eschborn, 01.02.2020
Zum 1. Februar 2020 ist die überarbeitete „Richtlinie über die
Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung,
individueller Sanierungsfahrplan)“ in Kraft getreten.
Konkret wurde die Förderung von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen
Beratungshonorars angehoben, mit einem Höchstsatz von 1300 Euro für Ein-
und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1700 Euro für Wohngebäude mit
mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1100 Euro). Die Energieberatung kann
zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der
Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens 10 %
selbst tragen.
Berlin, 07.01.2020
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben das neue Marktanreizprogramm
(MAP) bekanntgegeben.
Die
Austauschprämie für Öl-Heizungen kann über ein schlankes, vom BAFA
administriertes Verfahren beantragt werden. Wer seine Öl-Heizung durch
eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien
betrieben wird – z.B. zu dieser MAP-Definition eine Wärmepumpe oder
eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der
Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem
Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von
Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40
%.
Frankfurt am Main, 06.01.2020
Erhöhung
der Zinskonditionen in einigen KfW-Förderprodukten zum 07.01.2020
Berlin, 11.02.2019
Seit dem 1. Januar 2019 ist das Label für alle Heizungen Pflicht, die
vor 1996 eingebaut wurden. Das
Energielabel für bestehende Heizungen gilt bundesweit und wird bis 2024
stufenweise eingeführt. Neue Heizungen sind mit einem EU-Energielabel
gekennzeichnet.
Berlin, 20.11.2018
Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich
Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot „Energieeffizienz und
Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“
(295) unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite
der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitions-kosten) in
Verbindung mit Tilgungs-zuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann
beim BAFA ein Investitionszuschuss beantragt werden. Das
KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294)
und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018
eingestellt
Potsdam, 11.09.2018
Das Land
Brandenburg fördert mit einem Investitionszuschuss den Aufbau öffentlich
zugänglicher Ladestationen für Elektroautos. Insgesamt zwei Millionen Euro
liegen im Fördertopf. Anträge nimmt die Investitionsbank des Landes in
Potsdam bis zum 29. Oktober entgegen.
Brüssel, 19.06.2018
Am 19. Juni 2018 ist die „Richtlinie (EU) 2018/844 des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der
Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz“ – also die
Änderungsrichtlinie für die seit 2010 geltende
EU-Gebäuderichtlinie (auch EPBD) veröffentlicht
worden.
Berlin,
16.05.2018
Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
fördert die Anschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen und
zugehöriger Betankungsinfrastruktur. Insgesamt stehen bis zu 15
Millionen Euro für die Projektförderung in diesem Aufruf zur
Verfügung.
Erfurt, 19.04.2018
Mit dem nun vom Thüringer Umweltministerium vorgestellten
Förderprogramm „E Mobil Invest“ soll die Elektromobilität in
kommunalen Unternehmen bis zum Jahr 2020 mit rund einer Million Euro
unterstützt werden. Die Förderrichtlinie tritt Ende des Monats in
Kraft.
Straßburg,
17.04.2018
Das Europäische Parlament hat am 17. April
2018 der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (auch: EU-Gebäuderichtlinie, EPBD) endgültig zugestimmt. Die
vereinbarten Änderungen ermöglichen nach Angaben der EU-Kommission das
enorme Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor – dem
energieintensivsten Bereich in Europa – zu erschließen.
Die neuen Vorschriften zielen unter anderem darauf ab,
bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen
nachzurüsten und die Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau
„intelligenter“ Systeme zu
verbessern.
Stuttgart,
01.03.2018
Frankfurt am Main, 20.02.2018
Frankfurt am Main, 08.01.2018
Privatpersonen und Unternehmen können für Solarstromspeicher von der
KfW Bankengruppe weiterhin einen zinsverbilligten Kredit mit hohem
Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Die Konditionen haben sich zum 1.
Januar jedoch etwas verschlechtert: Der Tilgungszuschuss ist von 13 auf
10% gesunken.
Das KfW-Programm 275 Erneuerbare Energien unterstützt die
Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer
Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch
zinsgünstige Darlehen der KfW ab 1,10 % effektiver Jahreszins und durch
Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden.
Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen
stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre
Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben.
Düsseldorf, 27.10.2017
Die Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen hat einen Fördertopf für den Ausbau von
Ladesäulen für Elektroautos geöffnet. Die Mittel kommen aus dem
Förderprogramm Progres NRW. Der Besitzer eines Elektroautos bekommt
bis zur Hälfte der Investitionskosten erstattet, wenn er einen
privaten Ladepunkt errichten lässt.
Den Bau von öffentlich zugänglichen
Ladepunkten, die in der Regel von Gemeinden und Kommunen, aber auch
von Parkhausbetreibern und anderen Dienstleistern errichtet werden,
unterstützt Düsseldorf ebenfalls mit der Hälfte der
Investitionskosten. Allerdings ist die Förderung für privat
genutzte Ladepunkte auf 1.000 Euro gedeckelt. Ist der Ladepunkt
öffentlich zugänglich, liegt der Deckel bei 5.000 Euro.
Berlin, 28.07.2017
Am 1. August 2017 ist die neue EU-Energielabel-Verordnung in
Kraft getreten. Damit kann das EU-Label schrittweise auf eine leicht
verständliche und klare Skala von A bis G umgestellt
werden.
Die neuen Energieeffizienzklassen ersetzen die verwirrenden
A+++-Klassen. Bis Herbst 2018 sollen als erstes die Verordnungen zu
Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Monitoren
sowie Beleuchtung überarbeitet werden. Nach einer Umstellungszeit
für die Hersteller von in der Regel einem Jahr sollen die neuen
Energielabel ab Ende 2019/Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar
sein.
Hersteller und Händler müssen bereits jetzt zum Beispiel in
der Werbung stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte
hinweisen und die verfügbaren Klassen angeben.
München, 24.07.2017
Das bayerische
Wirtschafts-ministerium kündigt an, die seit März gewährte
Bundesförderung für Ladeinfastruktur
ab
dem 1. September 2017 um ein eigenes Förderprogramm zu ergänzen.
Das erklärte Ziel: 7.000 Ladesäulen sollen bis 2020 in Bayern zur
Verfügung stehen.
Eschborn, 29.06.2017
Am 1. Juli nimmt das BAFA den
Individuellen Sanierungsfahrplan in sein Förderprogramm zur
Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude auf. Bezuschusst wird der mit 60%
der Beratungskosten, bis zu 600 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
und bis zu 1.100 € für Mehrfamilienhäuser.
Berlin,
28.04.2017
Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur
Förderung von Mieterstrom aus dem Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) zugestimmt. Die Höhe des Mieterstromzuschlags liegt im
Photovoltaik-Sektor voraussichtlich zwischen 2,75 und 3,8 Eurocent je
Kilowattstunde (kWh).
Mieterstrom aus
Photovoltaik-Anlagen wird damit voraussichtlich noch in diesem Jahr
förderfähig, so das BMWi. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet,
der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf
dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher,
insbesondere an Mieter in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die
Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage
und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich
zwischen 3,8 und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte
Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und
vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem
Gutachten im Auftrag des BMWi bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.
Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf sicherstellen, dass der Mieter
seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann. Dazu sind Vorgaben
an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem
Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom
vorgesehen.
München, 07.04.2017
Für eine geplante Heizungsmodernisierung kommt der Programmteil
Heizungstausch-Plus in Frage. Wer seine alte Heizung tauscht, die
mindestens 25 aber unter 30 Jahre in Betrieb ist, kann den Heizanlagen
Bonus beantragen. Je nach neuer Heizanlage gibt Bayern 500 € bis 2.000
€ dazu, insgesamt 5.000 Heizungsmodernisierer will der Freistaat in
diesem Jahr unterstützen.
Berlin, 30.03.2017
ab dem
1. April gilt das EU-Energieeffizienzlabel auch für Holzheizungen. Nach
Einschätzung des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) werden Pelletkessel
mit A+ bewertet, Pelletbrennwertkessel und -kaminöfen mit A++.
Pelletfeuerungen dürften damit künftig eine bessere
Energieeffizienzklasse tragen als Öl- und Gaskessel, gleichzeitig jedoch
ein geringfügig schlechteres Energielabel erhalten als
Wärmepumpen.
Berlin,
10.02.2017
Ab dem 1. Juni
2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rück-nahmepflichten
für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu
100.000 € rechnen. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes heute zugestimmt. Damit werden die
Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder
geschaffen.
Der
Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden,
zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und
Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren
oder verweigern - sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Je
nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 €
verhängt werden.
Das am 24.
Oktober 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz
ver-pflichtet Händler mit einer Verkaufs- bzw. Versand-
und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
qm Elektro-und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Bedingungen vom
Endkunden zurückzunehmen. Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann
er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben.
Kleine
Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als
25 cm) können
ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden.
Berlin,
08.02.2017
Aus EnEV wird
GEG
Mit dem neuen
Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Niedrigstenergie-Gebäudestandard
für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt und EnEG,
EEWärmeG und EnEV zusammengeführt werden.
GEG-Neuerungen
in der Übersicht:
·
Der
Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der
öffentlichen Hand soll mit dem GEG so definiert werden, dass er
ungefähr dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht.
Ausnahmen sind möglich.
·
Die
kürzlich aufgetauchte Regelungslücke der EnEV soll geschlossen
werden, durch die an das Anbringen von Dämmschichten auf der
Außenseite einer bestehenden Wand keine energetischen Anforderungen
gestellt werden konnten.
·
Bei
der Nutzung von Geothermie und Umweltwärme über Wärmepumpen wurden
die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl bei strombetriebenen
Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen erhöht.
·
Die
Möglichkeit zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien in
der energetischen Bilanzierung des Gebäudes wird ausgeweitet.
·
Die
DIN V 18599 muss in Zukunft (nach einer Übergangsfrist) auch für
die energetische Bilanzierung von Wohngebäuden verpflichtend
angewandt werden. Weiterhin sind einige Änderungen in
Berechnungsverfahren vorgesehen.
·
Ein
vorläufiger Energieausweis in der Bauphase wird eingeführt.
·
Die
Anforderungen zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder
Vermietung sowie zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden auch
auf Immobilienmakler ausgeweitet.
·
Um
die Qualität der Energieausweise zu verbessern, legt der Entwurf
strengere Sorgfaltspflichten für Aussteller von Energieausweisen
fest. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten wird nun auch mit
einem Bußgeld bewehrt.
·
Bei
der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise wird nicht mehr
zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden differenziert. Die
Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude wird damit auch auf
Handwerker und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender
Fortbildung ausgeweitet.
·
Zur
Verbesserung des Vollzugs erhalten die nach Landesrecht zuständigen
Behörden eine allgemeine und vollstreckbare Anordnungsbefugnis, die
sich nicht nur auf den Bauherrn oder Eigentümer, sondern auch auf
beteiligte Dritte (z. B. Planer oder Handwerker) erstreckt.
Berlin / Dubai, 16.01.2017
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie der Bundesrepublik Deutschland, und Minister für
Energie der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), haben eine
Gemeinsame Absichtserklärung über Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen
Deutschland und den Vereinigten
Arabischen Emiraten unterzeichnet.
Berlin,
12.01.2017
Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich
für Hausbesitzer in diesem Jahr noch mehr. Drei Gründe machen
Solarstrom attraktiver: Die Anlagenkosten sind 2016 um rund zehn
Prozent gesunken. Durch den gestiegenen Strompreis zum Jahres-wechsel
bringt zudem der Eigen-verbrauch des Solarstroms mehr Gewinn. Auch
die Einspeisevergütung ist im Januar stabil geblieben und wird im
Februar aller Voraussicht nach sogar steigen.