Archiv 2016
Berlin, 30.11.2016
Die Bundesregierung fördert Elektroautos und den Ausbau von Ladestationen. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Elektro-autos wird auf zehn Jahre verlängert.
Eschborn, 31.10.2016
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet ab sofort die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Es geht um Investitionen in Milliardenhöhe, größtenteils allerdings über mehrere Jahre verteilt.
Berlin, 31.07.2016
Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums liefert ab dem 1. August wichtige Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30% bezuschusst der Staat ...
- den Austausch von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen,
- die Optimierung der Heizungsanlage per hydraulischem Abgleich,
- den Austausch veralteter Regelungstechnik, also zum Beispiel der Thermostatventile,
- den Einsatz energiesparender Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder Strangventile, sowie
- die optimale Einstellung des Heizkessels.
Dresden, 30.05.2016
Die neue Förderung des Sächsischen Bundeslandes stellt folgende Voraussetzungen: Der Batteriespeicher muss über mindestens zwei Kilowattstunden nutzbare Kapazität verfügen und die Wirkleistung der Photovoltaikanlage am Netzeinspeisepunkt auf 50 Prozent begrenzt sein. Des Weiteren werden auch Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen wie Energiemanagementsysteme unterstützt.
Berlin, 27.04.2016
Frankfurt am Main, 23.03.2016
Berlin, 19.02.2016
Die Bundesregierung hat am 19.2. Details zum neuen Förderprogramm für Solarstrom-speicher veröffentlicht. Demnach wird der Staat vom 1.3.2016 bis 31.12.2018 den Kauf von netzdienlichen Solarbatterien mit anfänglich 500 Euro je kWp PV-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützen. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent.
Berlin, 04.01.2016
Am 1. Januar 2016 startete das Bundeswirtschaftsministerium das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE). Ziel ist es u.a., neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre für Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse zur Verfügung. Mit dem APEE wird die bestehende Förderlandschaft erweitert.
Eschborn, 17.12.2015
Förderprogramm „Energieberatungen im Mittelstand" wird bis Ende 2019 fortgeführt
Das im Jahr 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgreich angelaufene Förderprogramm für Energieberatungen im Mittelstand wird bis Ende des Jahres 2019 fortgeführt.
Mit der Fortführung des Förderprogramms soll die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter gesteigert werden und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale gehoben werden. Um die Umsetzungsquote identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, wird auch eine Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen durch den Energieberater gefördert.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wird der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht.
Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung.
Der Fördersatz von 80 % der förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen erhalten.
Berlin, 04.11.2015
Die Bundesregierung hat ein Strommarktgesetz für einen „Strommarkt 2.0“ beschlossen.
Das Gesetz regelt zudem die Pflicht zum Einbau sowie technische Mindestanforderungen für Smart Meter. Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh Smart Meter. Der Einsatz in privaten Haushalten folgt ab 2020 mit einem verpflichtenden Einbau von Smart Metern ab 6.000 kWh und einem optionalen Einbau unterhalb von 6.000 kWh Jahresverbrauch.
Berlin, 23.10.2015
Am 24. Oktober 2015 tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz wird die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich vereinfachen.
Berlin, 07.10.2015
Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht für mehr Erdkabel gegeben und setzt damit die "Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" vom 1.
Juli 2015 um. Künftig sollen die neuen Stromautobahnen (sog.
Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) vorrangig als Erdkabel statt Freileitung gebaut werden.
Berlin, 01.10.2015
Ab heute fördert die KfW Bankengruppe erstmals auch den energieeffizienten Neubau von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden.
München, 17.09.2015
Bayerisches Programm fördert 10.000 Häuser
Mit dem 10.000-Häuser-Programm fördert Bayern die Energieeffizienz von Gebäuden und vor allem den Austausch alter Heizkessel. München unterstützt auch die Installation von Photovoltaikanlagen und zumindest in einem Programmteil auch den Einbau von Wärmepumpen.
Effiziente Gebäude bekommen mehr Förderung
Grundvoraussetzung für die Förderung im Programmteil Energiesystemhaus ist aber, dass das Gebäude in der Sanierung mindestens des KfW-Effizienzhaus-Standard 115 und im Neubau mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 55 erreicht. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher der Effizienzstandard wird, desto mehr Geld gibt es aus München. So bekommen Hausbesitzer, die ihr Gebäude auf einen so hohen Standard bringen, dass sie nur noch maximal 80 Kilowattstunden Wärmeenergie pro Quadratmeter und Jahr brauchen, einen Energieeffizienzbonus von 3.000 Euro. Steigt die Energieeffizienz so, dass der Verbrauch auf maximal 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr fällt, gibt es 6.000 Euro Bonus. Bei einem Bedarf von maximal 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr bekommt der Hauseigentümer 9.000 Euro Effizienzbonus. Im Neubau gibt es für die gleiche Energieeffizienz immerhin noch 4.500 Euro Effizienzbonus, da die Anforderungen an Neubauten ohnehin höher sind als an Bestandsgebäude. Plant der Bauherr sein Gebäude so, dass er nur noch 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr braucht, bekommt er 9.000 Euro Effizienzbonus.
Berlin, 28.07.2015
Ab August gibt es noch mehr finanzielle Rückendeckung vom Staat für energetische Sanierung.
In der Kreditvariante erhöht sich ab 1. August der maximale Kreditbetrag für Sanierungen zu einem "KfW-Effizienzhaus" – das ist ein Haus mit einem energetischen Mindeststandard – auf 100.000 Euro. Damit können nun 25.000 Euro mehr zum verbilligten Zinssatz (aktuell 0,75 Prozent pro Jahr) finanziert werden. Je nach erreichtem energetischen Standard muss ein Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden. Dieser sogenannte Tilgungszuschuss, der gegenwärtig bis zu 22,5 Prozent beträgt, wird auf bis zu 27,5 Prozent des Kreditbetrags angehoben.
Neu ist ebenfalls, dass ein Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent des Kreditbetrags nun auch für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz gewährt wird, sofern sie über einen KfW-Kredit finanziert werden. Damit werden Hausbesitzer ermuntert, den energetischen Fortschritt in ihrem Eigenheim einzuleiten, auch wenn die finanziellen Mittel für eine Komplettsanierung nicht ausreichen. Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren haben nämlich gezeigt, dass viele Eigentümer lieber nach und nach sanieren und die Kosten so über mehrere Jahre strecken.
Auch beim Investitionszuschuss werden die Konditionen attraktiver. Er richtet sich an Investoren, die keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt der Staat für eine energetische Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern nun einmalig bis zu 30 Prozent der Investitionskosten – das sind 5 Prozent mehr als bisher. Pro Wohneinheit steigt zudem der maximale Zuschussbetrag von 18.750 Euro auf jetzt 30.000 Euro.
Förderung auch für Sanierung jüngerer Gebäude
Außerdem kann das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" nun auch schon für jüngere Gebäude in Anspruch genommen werden. Bislang richtete es sich an ältere Häuser, Stichtag war der 1. Januar 1995. Nun können auch vergleichsweise junge Häuser energetisch nachgerüstet werden. Förderfähig sind alle Wohngebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Jede energieeffiziente Sanierung sollte mit sachkundiger Beratung starten und auch während der Bauphase durch einen Experten überwacht werden. Wer einen Sachverständigen mit diesen Aufgaben betraut, kann dafür einen zusätzlichen Zuschuss beantragen. Er beträgt bis zu 4.000 Euro.
Dresden, 03.06.2015
Das sächsische Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Maßnahmen zur Kohlendioxideinsparung.
Das sächsische Wirtschaftsministerium hat einen Fördertopf für den Einsatz erneuerbarer Energien in kleinen und mittelgroßen Betrieben aufgelegt. Insgesamt 70 Millionen Euro stehen in den kommenden fünf Jahren für den Bau von Biogasheizungen, Geo- oder Solarthermieanlagen und der Errichtung von thermischen und elektrischen Energiespeichern zur Verfügung. Aus den Fördermitteln werden auch Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte zur Erforschung innovativer Energietechnologien unterstützt.
Berlin, 01.06.2015
„Energieeffizient Bauen“ geplante Programmänderungen zum 1. April 2016
Anpassung an die ab 2016 verschärften Anforderungen der Energiesparverordnung
Momentan gibt es die Förderkredite für drei Energiestandards. Das KfW-Effizienzhaus 70 und die KfW-Effizienz- und Passivhäuser 55 und 40. Das KfW-Effizienzhaus 70 ist seit Jahren der Renner unter den von der KfW geförderten Neubauten. In 2014 beantragten 76 % eine Förderung für den Bau eines KfW-Effizienzhauses 70. Bis zu 50.000,- Euro der Baukosten können über die KfW-Bank momentan zu 0,85 % finanziert werden. Der Kredit muss über die Hausbank beantragt werden.
Effizienzhaus 70 raus – Effizienzhaus 40 plus rein
Wer seinen Förderantrag ab 1. April 2016 einreicht, muss sich auf Änderungen gefasst machen. Das Bauherren-Programm “Energieeffizient Bauen” wird neu aufgestellt. Was bedeutet das für die eigene Baustelle? Die schlechte Nachricht zuerst: Das beliebte KfW-Effizienzhaus 70 fliegt aus dem Programm. Verantwortlich dafür: Ab dem 1. Januar 2016 tritt eine 25-prozentige Verschärfung des nach Energiesparverordnung (EnEV) zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten in Kraft. Damit wird die Latte für alle Bauherren höher gelegt. Der EnEV-Neubaustandard wird von vorn herein um 25 % gesenkt. Das KfW-Effizienzhaus 70 ist dann nicht mehr gut genug für die Effizienzförderung. Ein neuer Förderstandard rückt dafür nach - oder besser, legt noch eine Schippe oben drauf. Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus geht mit den höchsten Anforderungen an den Start, die selbst die anspruchsvollen Effizienz- und Passivhäuser 55 und 40 in den Schatten stellen.
Wer die Neubau-Förderung zukünftig nutzen will, muss bald also noch energieeffizienter Bauen. Energieeffizienter heißt dabei allerdings nicht nur teurer bauen. Denn durch die eingesparte Energie und deren Kosten, kann nach dem Einzug dauerhaft gespart werden. Und auch bei der Förderung will die KfW ordentlich nachbessern.
Die Änderungen im Überblick:
- · Der Förderkreditbetrag soll von 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht werden.
- · Eine 20-jährige Zinsbindung soll eingeführt werden.
- · Für das KfW-Effizienzhaus 55 soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingeführt werden.
- · Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70.
- · Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
- · Eine Schutzklausel soll als Fördervoraussetzung eingeführt werden: Der Erwerb von Neubauten wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
- · Ab 1. April 2016 soll die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen auch im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert werden.
Berlin, 01.06.2015
„Energieeffizient Sanieren“ Programmänderung zum 1. August 2015
Häuser mit Baujahr zwischen 2001 und 1995 werden ab August auch gefördert
Bislang sind alle Wohngebäude förderfähig, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Das wird zum August 2015 geändert und die förderfähigen Wohngebäude erweitert. Dann gilt als Stichtag der 1. Februar 2002.
Höherer Kreditbetrag fürs Effizienzhaus
Bis zu 50.000,- Euro je Wohneinheit können bei Einzelmaßnahmen von Keller bis zum Dach oder der Heizung zu zinsgünstigen 0,75 % über den KfW-Kredit finanziert werden. Wer das ganze Haus in die Hand nimmt und auf Effizienzhausniveau saniert, bekommt bis zu 75.000,- Euro je Wohnung, ab 1. August 2015 sogar 100.000,- Euro. Zusätzlich wird ein ansehnlicher Tilgungszuschuss eingeräumt.
Zuschuss für Private Hauseigentümer
Private Haussanieren können weiterhin zwischen Zuschuss und Förderkredit wählen. Die Zuschuss-Förderung hat den großen Vorteil: Sie muss im Gegensatz zum Kredit nicht zurückbezahlt werden. Die Anforderungen sind die gleichen wie bei einem Kredit. Der Zuschuss für eine Einzelmaßnahme beträgt 10 % der Kosten. Das heißt, 10 % etwa einer Kellerdeckendämmung, neuer Fenster oder der neuen Brennwertheizung übernimmt der Staat. Wer mindestens 3.000 Euro investiert, kann die Förderung beantragen. Bis zu 5.000 Euro gibt der Staat zur Einzelmaßnahme dazu. Wer auf Effizienzhausniveau saniert, kann mit 10 % bis zu 25 % Zuschuss rechnen.