Ab 2015: Effizienz-Etikett für
Heizgeräte
6. September 2013
Am 6. September 2013 sind im Amtsblatt der
Europäischen Union vier EU-Verordnungen für die
Energiekennzeichnung und die umweltgerechte Gestaltung
von Raumheizgeräten (wasserbetriebene
Zentralheizungsanlagen), von Kombiheizgeräten, von
Verbundanlagen aus Raumheizgeräten oder
Kombiheizgeräten mit Solaranlagen, von
Warmwasserbereitern, von Warmwasserspeichern und von
Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und
Solareinrichtungen veröffentlicht worden. Die
Verordnungen unter dem Rahmen der
ErP(Ökodesign)-Richtlinie treten am 26. September 2013
in Kraft.
Das Spektrum der Etiketten wird
eingeschränkt
Ab dem 26. September 2015 müssen die genannten Geräte
dann unter anderem ein Etikett mit definierten
Energieeffizienzklassen tragen. Die Verordnungen legen
fest, wie die Energieeffizienzklassen ermittelt werden.
Weiterhin legen die Verordnungen Kriterien fest, welche
Angaben in Werbung gemacht werden müssen, die sich auf
ein bestimmtes Modell bezieht und Angaben zum
Energieverbrauch oder zum Preis enthält. Für die dann
folgenden vier Jahre erstreckt sich die Skala der
zulässigen Effizienzlabel bei Wärmeerzeugern (bis 70 kW
Heizleistung) von A++ bis G (Etikett I). Ab 2019 wird das
mögliche Spektrum nach unten hin verringert und nach
oben ergänzt: Es sind dann die Label A+++ bis D (Etikett
II) anzuwenden. Bei den Warmwasserbereitern reicht das
Etikett I von A bis G und das Etikett II ab dem 26.
September 2017 von A+ bis F.
Es gibt jeweils eigene Etiketten
für
-
Raumheizgeräte mit Heizkessel
-
Raumheizgeräte mit
Kraft-Wärme-Kopplung
-
Raumheizgeräte mit Wärmepumpe
-
Niedertemperatur-Wärmepumpen
-
Kombiheizgeräte mit Heizkessel
-
Kombiheizgeräte mit
Wärmepumpe
-
Verbundanlagen aus Raumheizgeräten,
Temperaturreglern und Solareinrichtungen,
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Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten,
Temperaturreglern und Solareinrichtungen
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Konventionelle
Warmwasserbereiter
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Solarbetriebene
Warmwasserbereiter
-
Warmwasserbereiter mit
Wärmepumpe