Die neuen Förderrichtlinien zum
Marktanreizprogramm (MAP) wurden veröffentlicht und
treten zum 15. August 2012 in
Kraft.
Somit erhalten kleinere Solaranlagen
höhere Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm MAP. Der
Mindestzuschuss für eine Standard-Solarwärmeanlage
beträgt dann 1.500 €.
Hier die wichtigsten Änderungen im
Überblick:
• Bei Solarkollektoren bis 40 m²
Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und
Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue
Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die
Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern
eingesetzt werden: Sie erhalten eine bis zu 400 €
höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in
Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden,
bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in
Bestandsbauten.
• Die Bonusförderung, die besonders innovative
Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken
belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung
einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer
Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird
zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist
auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen
in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen
Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen
belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter
Mindestgröße aufweisen.
• Die Innovationsförderung für große
Solarthermieanlagen (ab 20 m²) in Mehrfamilienhäusern
und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche
ist jetzt auch für Neubauten möglich.
Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie
in den anliegenden Tabellen - Pdf mit den Förderungen im
Überblick
Bei Neubau
oder Sanierung eines Altbaus gibt es verschiedene
Möglichkeiten sich diese Investitionen in das
Wohneigentum fördern zu lassen. Teilweise haben die
Bundesländer eigene kleinere Programme aufgelegt, um
Sanierungen und effiziente Neubauten zu fördern.
Beispielhaft seien da das "Energieeffizienzprogramm für
den Wohnungsbestand" in Hessen oder das QUAB-Programm in
Berlin genannt.
Das
sicherlich umfangreichste Programm zur Sanierung und
Modernisierung von Altbauten sowie effizienter Neubauten
hat die KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)im Programm „Energieeffizient
sanieren“ aufgelegt. Diese Sanierungs- oder
Neubauarbeiten müssen von zugelassenen BAFA -
Energieberatern berechnet, überprüft und bestätigt
werden um in Genuss dieser Förderung zu gelangen.
Natürlich sind alle Mitarbeiter des Netzwerks
Energieberater-Energieberatung zugelassen und
kompetent.
Diese
staatseigene Bank bietet zinsgünstige Kredite und
Zuschüsse an, die vom Bauherren genutzt werden können.
Ein Hauptaugenmerk ist auf die Unterstützung
energieeffizienter Gebäude gelegt. Die Sanierung eines
Altbaus wird mit Zuschüssen von 5
– 17,5% der Investitionskosten
bezuschusst. Alle energieoptimierenden Maßnahmen, wie
Heizungsoptimierung, Heizungsaustausch, Fenstererneuerung
und Fensteraustausch oder jegliche Dämmarbeiten sind
förderfähig und können bei bestimmten Nachweis eines
zugelassenen Energieberaters bezuschusst werden. Dies
können bei Ein und Zweifamilienhäusern etliche tausend
Euro sein, die man nicht aus eigener Tasche zahlen muss.
Darüber hinaus sind Sondertilgungen jederzeit
möglich.
Ein noch
weitaus größerer Effekt tritt bei der Nutzung von
zinsverbilligten Krediten auf. Die sehr günstigen Zinsen
liegen weit unter den der Banken:
Maßnahme
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Zins
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Sanierung
zum Effizienzhaus:
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1,1%
eff. Jahreszins
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Einzelmaßnahme
(nur Außenwand, Fenster etc.)
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2,27
% eff.
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Effiziente
Neubauten KfW 55, KfW 70
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2,27
% eff.
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Wohnraum
modernisieren (andere Umbauten)
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3,98
% eff.
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(Stand
06/09; Bsp.. 10 Jahre Laufzeit / 2
tilgungsfreie Anlaufjahre / 10
Zinsbindung)
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Eine
Beispielrechnung soll Ihnen zeigen, wie sehr Sie von den
KfW-Programm "Energieeffizient sanieren" profitieren
können.
Maßnahme
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Kosten/Zuschuss
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Kosten/Zuschuss
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EFH-Sanierung
zum KfW Effizienzhaus 70
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65.000
€
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65.000
€
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(z.B.
Außenwanddämmung, Dachdämmung, neue
Fenster, neue Heizung, etc.)
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nicht
zurückzahlbarer Zuschuss
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11.375
€
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0
€
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Zinsbelastung
bei Laufzeit 10 Jahre, 10 Jahre
Zinsbindung
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ca.
7.000 € (bei 1,1%)
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ca.
18.000 € (bei 4%)
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Gesamtkosten
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60.625
€
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83.000
€
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Unterschied: ca. 22.775 €
Des weiteren
gibt es vom BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und
Wirtschaft) Förderungen von Energieberatungen 360-510 €
und für Solaranlagen n40-10 €/m² sowie für
Heizungspumpen, Wärmepumpen und
Holzpelletkessel.