Kundenberatung
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Das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
verdoppelt den Zuschuss zu den Beratungskosten durch
einen Energieberater vor Ort auf 60 %. Das BAFA
übernimmt maximal 800 € der förderfähigen
Beratungskosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
höchstens 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei
Wohneinheiten.
Dazu tritt am 1. März 2015 eine neue Förderrichtlinie des BAFA in Kraft. Mit höheren Zuschüssen zur Beratung soll die bisherige Förderung für Eigenheime verdoppelt und die Modernisierung von Wohnhäusern, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt wurde, angeregt werden.
Somit werden nun auch bisher von der Förderung ausgeschlossene Gebäude mit Baujahr ab 1995 in die Förderung eingeschlossen. Einen zusätzlichen Beratungsbonus erhalten Wohneigentümergemeinschaften, wobei Einigkeit über an Keller, Wand, Dach oder Heizung zu treffende Maßnahmen zwischen allen Eigentümern im Haus bestehen muss. Für zusätzliche Beratungskosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümer-versammlung oder Beiratssitzung steuert das BAFA nochmals bis zu 500 € bei.
Förderung von Mini-KWK-Anlagen jetzt mit höheren Zuschüssen
Für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) gelten ab 1. Januar 2015 verbesserte Förderkonditionen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Förderrichtlinien novelliert. Im kleinen Leistungsbereich wird die Förderung angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht. Die neuen Konditionen gelten für Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind.