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Archiv 2015


Berlin, 05.05.2015

Seit 1. März 2015 ist die Vor-Ort-Beratung noch günstiger: Statt bisher 50 Prozent werden künftig 60 Prozent der Beratungskosten gefördert; der Förderhöchstbetrag von 400 Euro steigt für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten von 500 auf 1.100 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in Versammlungen der WEG oder Beiratssitzungen vorstellt und erläutert. Zudem können Gebäudebesitzer künftig wählen, ob sie vom Berater ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus erhalten möchten oder einen Fahrplan für einzelne, schrittweise aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen. Übrigens: Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das macht Ihr Energieberater für Sie. Er ist dazu verpflichtet, die Förderung an Sie mit einer entsprechend vergünstigten Beratungsleistung weiterzugeben.



Eschborn, 24.02.2015

Das BAFA fördert Beratungskosten für Energieberater zu 60 Prozent

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verdoppelt den Zuschuss zu den Beratungskosten durch einen Energieberater vor Ort auf 60 %. Das BAFA übernimmt maximal 800 € der förderfähigen Beratungskosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. 


Dazu tritt am 1. März 2015 eine neue Förderrichtlinie des BAFA in Kraft. Mit höheren Zuschüssen zur Beratung soll die bisherige Förderung für Eigenheime verdoppelt und die Modernisierung von Wohnhäusern, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt wurde, angeregt werden.


Somit werden nun auch bisher von der Förderung ausgeschlossene Gebäude mit Baujahr ab 1995 in die Förderung eingeschlossen. Einen zusätzlichen Beratungsbonus erhalten Wohneigentümergemeinschaften, wobei Einigkeit über an Keller, Wand, Dach oder Heizung zu treffende Maßnahmen zwischen allen Eigentümern im Haus bestehen muss. Für zusätzliche Beratungskosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümer-versammlung oder Beiratssitzung steuert das BAFA nochmals bis zu 500 € bei.



Berlin, 02.01.2015

Förderung von Mini-KWK-Anlagen jetzt mit höheren Zuschüssen


Für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) gelten ab 1. Januar 2015 verbesserte Förderkonditionen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Förderrichtlinien novelliert. Im kleinen Leistungsbereich wird die Förderung angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht. Die neuen Konditionen gelten für Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind.