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Berlin, 20.02.2023


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet ab 1. März 2023 eine neue Förderung, um hierzulande klimafreundliches Neubauen zu pushen. Das gleichnamige Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) fokussiere laut dem BMWSB erstmals auf den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes – angefangen vom Bau über den Betrieb bis hin zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Entsprechend geförderte Gebäude würden mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Wärme und Strom punkten.  


Die wichtigsten Fakten zum neuen Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” listen wir im Folgenden für euch auf:

  • Gefördert werde der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen würden.
  • Eine größere Unterstützung gebe es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreichen würden.
  • Die Förderung erfolge über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen könnten Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus würden Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse bekommen, unter anderem für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” sei Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert werde.
  • Zum 1. Januar 2023 sei die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
  • Mit der Durchführung des Förderprogramms habe das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort könnten künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin sei sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm “Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse” der BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) weiterlaufe.

 















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