


Berlin, 31.03.2023
Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 31.3.2023 haben das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz 2024 will die Bundesregierung die Dekarbonisierung des Wärmebereichs einleiten und schrittweise umsetzen. Sie hält am Plan fest, dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss – egal ob im Neubau oder im Gebäudebestand. Maßgeblich ist bei Neubauprojekten der Zeitpunkt, an dem der tatsächliche Einbau bzw. die Aufstellung der neuen Heizungsanlage beginnt. Der Zeitpunkt der Beauftragung des Einbaus ist nicht relevant.
Berlin, 20.02.2023
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet ab 1. März 2023 eine neue Förderung, um hierzulande klimafreundliches Neubauen zu pushen. Das gleichnamige Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) fokussiere laut dem BMWSB erstmals auf den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes – angefangen vom Bau über den Betrieb bis hin zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Entsprechend geförderte Gebäude würden mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Wärme und Strom punkten.
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